- Fachdienst Strafrecht
- 2016
- Heft 11
- Urteilsanmerkungen
- Landwehr: Subjektiver Tatbestand ist bei allen nicht völlig eindeutigen Fällen darzutun
- Oehmichen: Abstrakt-generelle amtliche Erklärungen zu griechischen Strafvollzugsprinzipien lassen Ordre-Public-Einwand gegen Auslieferung nicht entfallen
- Güttner: Bloßes Halten eines Mobiltelefons unschädlich
- Rathgeber: Reserve-Offiziere über 60 Jahren können auch ohne freiwillige schriftliche Verpflichtung dem Disziplinarrecht unterfallen
- Lilie-Hutz: Geschlossene Darstellung aller Aussagen einer Belastungszeugin zum Nachweis der durchgeführten Konstanzanalyse notwendig
- Weber: Jede informelle Absprache ist von Verfassungs wegen untersagt
- Urteilsanmerkungen
- Heft 11
- 2016