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Zitiert in:
- Fachdienst Straßenverkehrsrecht
- 2007
- Heft 4
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Kääb: Frage nach Zugänglichkeit eines Normaltarifes ist an konkreten Umständen des Einzelfalles zu bewerten
- Kääb: Aufschlag durch Unfallersatztarif darf 20 Prozent betragen
- Kääb: Auch bei Abrechnung auf Gutachterbasis ist Stundensatz einer Vertragswerkstatt zu Grunde zu legen
- Kääb: Befragung eines Arztes in Schadensersatzprozess erst nach Klägervortrag zu seinen Verletzungen
- Kääb: Als Hauptsache geltend gemachte Anwaltskosten sind in der Streitwertbemessung zu berücksichtigen
- Kääb: OLG Hamm bejaht Wartefrist von 30 Minuten, wenn fehlender Betroffener baldiges Erscheinen vor Gericht ankündigt
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 4
- 2007