- Fachdienst Straßenverkehrsrecht
- 2007
- Heft 5
- Urteilsanmerkungen
- Kääb: Versuche, ein Handy durch Hin- und Herschieben der Telefonkarte funktionsfähig zu machen, sind "Nutzung"
- Kääb: Abschleppen drei Tage nach Aufstellen eines mobilen Halteverbotsschildes ist verhältnismäßig
- Kääb: Geschädigter muss sich nach Veräußerung eines Unfallwagens zu erzieltem Erlös äußern
- Kääb: Keine Beweislastumkehr nach Abkommen von der Fahrbahn ohne plausiblen Grund
- Kääb: Unfallersatztarif nur bei Mehrleistungen und erhöhten Risiken
- Kääb: Auf Berechtigung von Kostenfaktoren eines Unfallersatztarifes kommt es nicht an, wenn Normaltarif ohne weiteres zugänglich ist
- Urteilsanmerkungen
- Heft 5
- 2007