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Zitiert in:
- Fachdienst Straßenverkehrsrecht
- 2008
- Heft 25
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Kääb: Gericht muss auf Antrag von einem Sachverständigen telefonisch hinzugezogenen weiteren Sachverständigen anhören
- Kääb: Neuwagenabrechnung bei "erheblicher" Beschädigung - Schaden, der sich nicht durch bloßes Auswechseln folgenlos beseitigen lässt
- Kääb: Fahrlehrer muss sicherstellen, dass Fahrschüler Anforderungen einer Fahrt in den öffentlichen Straßenverkehr gewachsen ist
- Kääb: Grobe Fahrlässigkeit bei Steckenlassen des Schlüssels
- Kääb: Kein Vorrang des Nachzüglers bei Wenden im Kreuzungsbereich
- Kääb: Keine Bedenken gegen Schwacke-Liste trotz abweichender Ergebnisse anderer Erhebungen
- Wichtige Leitsätze
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 25
- 2008