Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Straßenverkehrsrecht 2008, 263658
Anm. zu OLG Dresden: Geschädigter darf auf Angemessenheit des Unfallersatztarifes vertrauen, wenn dieser drei Jahre zuvor bereits ohne Beanstandung reguliert wurde
Entscheidungsbesprechung von Kääb zum Urteil v. 28.05.2008 - 7 U 131/08