Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Straßenverkehrsrecht 2009, 276073
Anm. zu OLG Hamm: Steht die Geschädigte neben ihrem Fahrzeug, muss der von hinten herankommende Schädiger mit einem weiteren Öffnen der Tür nicht rechnen
Entscheidungsbesprechung von Kääb zum Urteil v. 23.01.2009 - 9 U 152/08