- Fachdienst Straßenverkehrsrecht
- 2017
- Heft 4
- Urteilsanmerkungen
- Kääb: Bußgeldbehörde kann grundsätzlich in Fahrzeugregister eingetragene Person als Halter werten
- Kääb: Bestimmung des Vorfahrtsbereichs im nicht beschilderten Rondell
- Kääb: Unbefugte Nutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr unabhängig von Freisprechanlage möglich
- Kääb: Verjährung im Bußgeldverfahren nicht disponibel
- Kääb: Fahrverbot kann bei zu langer Verfahrensdauer Sinn verlieren
- Kääb: Kein Fahrverbot bei nicht wahrgenommener Geschwindigkeitsbegrenzung
- Urteilsanmerkungen
- Heft 4
- 2017