Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-StrVR 2024, 818950
Anm. zu VGH München: BAK zur Tatzeit darf mittels Rückrechnung aus später entnommener Blutprobe ermittelt werden
Entscheidungsbesprechung von Ottheinz Kääb zum Beschluss v. 26.08.2024 - 11 ZB 24.856