Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Straßenverkehrsrecht 2008, 252176
Anm. zu KG: Nach Unfall obliegt die Abgrenzung von Vorschäden aus früheren Unfallereignissen dem Kläger - Erst dann Schadensschätzung
Entscheidungsbesprechung von Kääb zum Beschluss v. 11.10.2007 - 12 U 46/07