- Fachdienst Straßenverkehrsrecht
- 2010
- Heft 19
- Urteilsanmerkungen
- Kääb: Gäschädigter darf Fahrzeug sofort zu gutachterlich festgestelltem Restwert veräußern
- Kääb: Bei Totalentwendung richtet sich Wiederbeschaffungswert nach Stellung des Leasinggebers
- Kääb: Überzeugungsbildung von einer Unfallmanipulation durch Gesamtwürdigung mehrerer Umstände
- Kääb: Anforderungen an ein Verwerfungsurteil nach Ablehnung von Terminverlegungsanträgen
- Kääb: Spätester Zeitpunkt des Widerspruchs gegen Verwertung des Ergebnisses einer Blutprobe
- Urteilsanmerkungen
- Heft 19
- 2010