- Fachdienst Straßenverkehrsrecht
- 2011
- Heft 4
- Urteilsanmerkungen
- Kääb: Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses, wenn der Unfallgeschädigte erst im Prozess seinen Schaden durch Vorlage von Unterlagen belegt
- Kääb: Der Abfindungsvergleich, in dem eindeutig die Einstellung des Kfz-Haftpflichtversicherers zum Ausdruck kommt, dass die Schadensregulierung endgültig abgeschlossen ist, beendet die Hemmung der Verjährung
- Kääb: Voraussetzungen für die Einholung eines Obergutachtens
- Kääb: Prämiennachteile und vorgerichtliche Anwaltskosten nehmen am Quotenvorrecht nicht teil
- Kääb: Für den Anfall der Erledigungsgebühr bedarf es der Mitwirkung des Anwalts an der Einstellung des Verfahrens nicht unmittelbar
- Kääb: Verfassungsbeschwerde wegen offensichtlich übergangenem Parteivorbringens erfolgreich
- Urteilsanmerkungen
- Heft 4
- 2011