- FD-VersR
- 2015
- Heft 09
- Aktuelle Nachrichten
- Redaktion FD-VersR: EuGH: EU-Mitgliedstaaten können Lebensversicherungsunternehmen zu über EU-Recht hinausgehenden Angaben verpflichten
- Ausgangsverfahren betrifft in Niederlanden abgeschlossene Lebensversicherung
- Verstoß gegen «offene und/oder ungeschriebene Vorschriften» des niederländischen Rechts
- EuGH soll Zulässigkeit erweiterter Mitteilungspflicht von Versicherern klären
- Zusätzliche Angaben müssen zur Information des Versicherungsnehmers notwendig sein
- Keine Pflicht zur Einführung zusätzlicher Angaben
- Rechtsgrundlage unerheblich
- Redaktion FD-VersR: Transparenz von Vertragsklauseln in Versicherungsverträgen bei Kombination mit Darlehensverträgen
- Redaktion FD-VersR: Verjährung des Bereicherungsanspruchs eines Versicherungsnehmers nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. beginnt mit Schluss des Widerspruchsjahrs
- Redaktion FD-VersR: EuGH: EU-Mitgliedstaaten können Lebensversicherungsunternehmen zu über EU-Recht hinausgehenden Angaben verpflichten
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