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FD-VersR 2007, 239932 (Ls.)
ArbG Hannover: Arbeitnehmer kann nach Änderung der Satzung einer Zusatzversorgungskasse im Zuge der Anpassung des § 18 BetrAVG durch Gesetz vom 21.12.2000 nicht auf Feststellung unveränderter Leistungspflicht klagen
Urteil vom 08.03.2007 -