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Zitiert in:
- FGPrax
- 2016
- Heft 5 (Seite 193-240)
- Rechtsprechung
- Grundstücksrecht
- Handels- und Registersachen
- Familiensachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Nachlass- und Teilungssachen
- Freiheitsentziehungssachen
- Kostenrecht
- Sonstige Verfahren
- Verfahrensrecht
- Kammergericht: Zulässigkeit der Beschwerde in aktienrechtlichen Spruchverfahren nur bei Beschwerdewert über 600 € oder Zulassung
- OLG Düsseldorf: Bekanntgabe der Unzuständigkeitserklärung an den Antragsteller als Voraussetzung für die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Pflegeheim als letzter Wohnsitz des Erblassers
- Rechtsprechung
- Heft 5 (Seite 193-240)
- 2016