-
Zitiert in:
- FGPrax
- 2020
- Heft 4 (Seite 149-196)
- Rechtsprechung
- Grundstücksrecht
- Handels- und Registersachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Nachlass- und Teilungssachen
- Kammergericht: Festlegung des Geschäftswertes eines Erbscheinsbeschwerdeverfahrens anhand des Geschäftswertes des angegriffenen Erbscheins
- OLG Braunschweig: Kein Nacherbenvermerk im Erbschein nach Veräußerung der Nacherbenrechte an den Vorerben
- OLG Düsseldorf: Zur Auslegung von Erklärungen als Erbverzicht oder Zuwendungsverzicht
- OLG Köln: Anforderungen an die Unterschrift des Erblassers unter ein notariell errichtetes Testament
- OLG München: Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein
- OLG München: Feststellung des Testierwillens bei Errichtung zweier inhaltlich nahezu identischer Testamente
- Freiheitsentziehungssachen
- Kostenrecht
- Sonstige Verfahren
- Verfahrensrecht
- Rechtsprechung
- Heft 4 (Seite 149-196)
- 2020