-  GWR
-  2009
-  Heft 4 (Seite 75-102)
-  Rechtsprechung
-  Handels- und Gesellschaftsrecht
- Umbeck: Existenzvernichtungshaftung erst recht im Liquidationsstadium einer Gesellschaft („Sanitary“)
 - Ehmann: Zahlungsverbot des § 92 II AktG gilt ab Eintritt der Insolvenzreife
 - Petrovicki: Unwirksamkeit nicht hinreichend bestimmter Nachschusspflichten kann trotz Verstreichens gesellschaftsvertraglicher Fristen geltend gemacht werden
 - Bomsdorf: Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB erfordert keine direkte vertragliche Beziehung zwischen den geworbenen Kunden und dem Unternehmer
 - Gottschalk: Schutz eines GmbH-Minderheitsgesellschafters vor Gewinnthesaurierung
 - Brill: Auch eine erst nach dem Eintritt des Erbfalls errichtete Schweizer Stiftung kann als Erbin eingesetzt werden
 - Mackensen: Squeeze-out kann auch durchgeführt werden, wenn Parteien sich noch über Schadensersatz- oder Nachteilsausgleichsansprüche streiten
 - Plückelmann: Keine Existenzvernichtungshaftung im Aktienrecht
 - Querfurth: Im Falle der Löschung einer Limited wegen Verstoßes gegen Publizitätspflichten fällt auch das in Deutschland belegene Vermögen der englischen Krone zu (Vorlage an EuGH)
 
 
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