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GWR 2009, 90
Anm. zu OLG München: Auch eine erst nach dem Eintritt des Erbfalls errichtete Schweizer Stiftung kann als Erbin eingesetzt werden
Entscheidungsbesprechung von Dr. Mirko Wolfgang Brill zum Beschluss v. 08.04.2009 - 31 Wx 121/08