-  GWR-  2009-  Heft 8 (Seite 185-210)-  Rechtsprechung-  Handels- und Gesellschaftsrecht- Wolfer: Keine unmittelbare Außenhaftung mittelbar beteiligter GbR-Gesellschafter für Gesellschaftsschulden
- Lutz: Erwerb von GmbH-Anteilen führt trotz Übernahme deren Firma nicht zur Haftung des Erwerbers gemäß § 25 I HGB
- Brill: Der Ausschluss des Abschlussprüfers bei Mitwirkung an der Jahresabschlusserstellung gilt auch bei freiwilliger Abschlussprüfung
- Querfurth: Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters ist auch bei Zwangsvollstreckung in dessen Anteile durch Mitgesellschafter zulässig
 
 
-  Handels- und Gesellschaftsrecht
 
-  Rechtsprechung
 
-  Heft 8 (Seite 185-210)
 
-  2009