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Zitiert in:
- GWR
- 2011
- Heft 2 (Seite 25-49)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht
- Römermann: Anspruch auf Feststellung des Rechtsgrundes der vorsätzlichen unerlaubten Handlung verjährt nicht
- Flitsch: Für Fristberechung im Anfechtungsrecht bei Tagessaldo im Giroverkehr ist Endsaldo des Vortags maßgeblich
- Brocker: Weisungsgemäße Umbuchung von Scheingewinnen aus Schneeballsystem auf anderes Anlagekonto desselben Anlegers ist anfechtbar (Phoenix-Insolvenz)
- Dahl, Thomas: Handelsvertreter kann Schenkungsanfechtung von Provisionen aus Schneeballsystem § 242 BGB entgegensetzen (Phoenix-Insolvenz)
- Laier: Konkludente Lastschriftgenehmigung nach dreitägiger Prüfungsfrist
- Brill: Erlass eines Haftungsbescheides ist zur Begründung einer Insolvenzgläubigerstellung des Finanzamtes nicht erforderlich
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 25-49)
- 2011