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GWR 2011, 198
Anm. zu BFH: Gehaltsverzicht durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer führt im Fall einer tatsächlichen Vermögenseinbuße nicht zum Zufluss von Arbeitslohn
Entscheidungsbesprechung von Dr. Mirko Wolfgang Brill zum Urteil v. 03.02.2011 - VI R 4/10