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GWR 2011, 142
Anm. zu EuG: Unternehmensträger haftet für kartellrechtliche Verstöße seiner Gesellschaften auch nach deren Übertragung auf andere Rechtsträger
Entscheidungsbesprechung von Dr. Jens-Olrik Murach zum Urteil v. 03.03.2011 - T-117/07, T-121/07