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Zitiert in:
- GWR
- 2012
- Heft 8 (Seite 169-192)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Szesny: Generalanwalt bejaht Ad-hoc-Publikationspflicht auch bei kursrelevanten Zwischenschritten – Schrempp-Rücktritt
- Krafka: Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister bei Dauertestamentsvollstreckung über Nachlass eines Kommanditisten
- Keller: Bei Verletzung der Buchführungspflicht gelten die Grundsätze der Beweisvereitelung für den Nachweis der Zahlungseinstellung
- Schult, Nikoleyczik: Bei Verschmelzung beteiligungsidentischer Schwestergesellschaften bedarf es einer nachvollziehbaren Erläuterung des Umtauschverhältnisses im Verschmelzungsbericht
- Reichard: Abstellen auf Peer Group zur Schätzung des Betafaktors zulässig
- Mosel: Angemessener Ausgleich entsprechend § 304 AktG zugunsten Genussscheinberechtigter
- Köhl: Unwirksamkeit einer Beschränkung des Provisionsanspruchs eines Handelsvertreters in AGB-Klausel
- Diederichsen: Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag kann auch im GmbH-Vertragskonzern nur zum Ende eines Geschäftsjahres aufgehoben werden
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 8 (Seite 169-192)
- 2012