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Zitiert in:
- GWR
- 2012
- Heft 12 (Seite 259-283)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Henne: Widerruf der Privatnutzung des Dienstwagens kann im Einzelfall Auslauffrist erfordern
- Mückl: Zulässigkeit einer in den Interessen ausgleich ohne Namensliste integrierten Stellungnahme des Betriebsrats zur beabsichtigten Massenentlassung
- Wiedow: Kein Schadensersatz bei Drittbetroffenheit trotz rechtswidrigem (Unterstützungs-)Streik
- Steuerrecht
- Rechtsprechung
- Heft 12 (Seite 259-283)
- 2012