- GWR
- 2013
- Heft 9 (Seite 175-194)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Zoller: Keine Organhaftung einer Anlageberatungsgesellschaft für selbständige Handelsvertreter, aber Pflicht zur sorgfältigen Auswahl
- Reichard: Aufsichtsratsmitglied gilt bei Nichtigkeit oder Nichtigerklärung seiner Wahl für Stimmabgabe und Beschlussfassung als Nichtmitglied
- Flick: Beweislastverteilung und Anrechnung von Gewinnen bei Vorstandshaftung
- Gehrmann: Anforderungen an die Annahme einer faktischen Geschäftsführerstellung
- Krauss: Kein Widerrufsrecht bei durch Fernabsatzvertrag erworbenen Index-Zertifikaten
- Plückelmann: Vorstand kann eine auf Aktionärsverlangen einberufene Hauptversammlung nicht eigenmächtig absagen
- Imhof: Haftung des Geschäftsführers gemäß § 64 GmbHG bei Cross-Pledge-Vereinbarung mit Bank der Gesellschaft
- Lutz: Widerrufsbelehrung für Anleger einer Publikums-KG muss auf Rechtsfolgen der fehlerhaften Gesellschaft hinweisen
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 9 (Seite 175-194)
- 2013