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GWR 2014, 36
Anm. zu OLG Köln: Die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die „Schiedsfähigkeit“ von gesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelstreitigkeiten gelten nicht für Abfindungsansprüche ausgeschiedener Gesellschafter
Entscheidungsbesprechung von Dr. Arno Gildemeister zum Beschluss v. 29.01.2013 - 19 Sch 30/12