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GWR 2014, 359
Anm. zu EuGH: Keine Nachbesteuerung zuvor beim Stammhaus abgezogener Verluste bei Veräußerung der ausländischen Betriebsstätte
Entscheidungsbesprechung von Dr. Carsten Dunkmann zum Urteil v. 17.07.2014 - C-48/13