- GWR
- 2015
- Heft 11 (Seite 221-242)
- Beiträge
- Müller: „Feststellungskläger müssen draußen bleiben“ – Der sachliche Anwendungsbereich des KapMuG im Kapitalanleger-Schadenersatzprozess
- I. Der Gesetzeswortlaut hilft nicht weiter
- II. Der Gesetzgeber will Feststellungsklagen nach wie vor als vom Anwendungsbereich des KapMuG ausgenommen wissen
- III. Die Gesetzessystematik ist auf Leistungsklagen zugeschnitten
- IV. Gebietet der Sinn und Zweck des Musterverfahrens gleichwohl eine Einbeziehung von Feststellungsklagen?
- V. Fazit
- VI. Ausblick
- Schmülling: Der Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers entsprechend § 89 b HGB
- Müller: „Feststellungskläger müssen draußen bleiben“ – Der sachliche Anwendungsbereich des KapMuG im Kapitalanleger-Schadenersatzprozess
- Beiträge
- Heft 11 (Seite 221-242)
- 2015