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GWR 2015, 229
Anm. zu OLG Frankfurt a. M.: Bei zerstrittenen Aktionärskreisen können auch von den Beteiligten nicht vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglieder vom Gericht bestellt werden
Entscheidungsbesprechung von Dr. Thyl N. Haßler zum Beschluss v. 08.09.2014 - 20 W 148/14