Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
GWR 2015, 411
Anm. zu EuGH: Generalanwältin am EuGH: Einseitige Arbeitgebermaßnahmen, die das Arbeitsver-hältnis inhaltlich erheblich ändern, unterfallen der Massenentlassungsrichtlinie
Entscheidungsbesprechung von Prof. Dr. Michael Fuhlrott zum Schlussantrag der Generalanwältin v. 03.09.2015 - C-422/14