- GWR
- 2015
- Heft 10 (Seite 199-220)
- Rechtsprechung
- Arbeitsrecht
- Kolb: Veröffentlichung von Bildnissen des Arbeitnehmers erfordert schriftliche Einwilligung – Widerruf der Einwilligung bedarf eines hinreichenden Grundes
- Fuhlrott: Auch theoretische Vertretungsmöglichkeit stellt Befristungsgrund dar
- Bayer: Mindestlohn gilt auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 10 (Seite 199-220)
- 2015