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Zitiert in:
- GWR
- 2015
- Heft 10 (Seite 199-220)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Kolb: Veröffentlichung von Bildnissen des Arbeitnehmers erfordert schriftliche Einwilligung – Widerruf der Einwilligung bedarf eines hinreichenden Grundes
- Fuhlrott: Auch theoretische Vertretungsmöglichkeit stellt Befristungsgrund dar
- Bayer: Mindestlohn gilt auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit
- Steuerrecht
- Rechtsprechung
- Heft 10 (Seite 199-220)
- 2015