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Zitiert in:
- GWR
- 2015
- Heft 12 (Seite 243-264)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Insolvenzrecht
- Weitnauer: Zahlung auf durch Rangrücktrittsvereinbarung gesperrte Forderung ist kondizierbar und als unentgeltliche Leistung anfechtbar
- Froehner: Die Insolvenzanfechtung nach § 135 I, II InsO setzt keine Krise der Gesellschaft voraus
- Cohnen: Ohne geldwäscherechtlichen Anlass für die Identifizierung besteht kein Zurückbehaltungsrecht bei deren Verweigerung
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Rechtsprechung
- Heft 12 (Seite 243-264)
- 2015