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GWR 2015, 389
Anm. zu BGH: Umgehungsverbot des Gegenanwalts gilt auch für einen Insolvenzverwalter, der als Rechtsanwalt auftritt
Entscheidungsbesprechung von Dr. Christine Feltes zum Urteil v. 06.07.2015 - AnwZ (BrfG) 24/14