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GWR 2016, 169
Anm. zu OLG Hamm: Der ausschließliche Gerichtsstand nach § 24 ZPO gilt auch bei schuldrechtlichen Ansprüchen aus dem Rückgewährschuldverhältnis
Entscheidungsbesprechung von Alexander Fuxman zum Beschluss v. 28.01.2016 - 32 SA 75/15