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GWR 2016, 9
Anm. zu BGH: Vor Fälligkeit der Einlageforderung aus der Gesellschaft ausgeschiedener Gesellschafter haftet nicht für Rückstände auf den kaduzierten Geschäftsanteil
Entscheidungsbesprechung von Dr. Kolja Petrovicki zum Urteil v. 19.05.2015 - II ZR 291/14