Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
GWR 2017, 343
Anm. zu BGH: Bei unterlassener Plausibilitätsprüfung haftet ein Anlagevermittler nur, wenn diese tatsächlich Anlass zu Beanstandungen gegeben hätte
Entscheidungsbesprechung von Dr. Johannes Deiß zum Urteil v. 30.03.2017 - III ZR 139/15