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GWR 2018, 11
Anm. zu LG Köln: Für eine Zurechnung von Stimmrechten bedarf es keiner dauerhaften Änderung der unternehmerischen Ausrichtung der Zielgesellschaft
Entscheidungsbesprechung von Myriam Kirschner zum Urteil v. 20.10.2017 - 82 O 11/15