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Zitiert in:
- GWR
- 2023
- Heft 2 (Seite 19-36)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Arbeitsrecht
- Eufinger: Keine Befristung des Arbeitsvertrags aufgrund der Tätigkeit als Führungskraft
- Eufinger: Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung zur Ausführung eines Werk- oder Dienstvertrags
- Fuhlrott: Tarifvertrag darf sachgrundlose Befristung für maximal 6 Jahre erlauben
- Merath: Zulässigkeit einer Änderungskündigung trotz Elternzeit
- Fuhlrott: Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Geschäftsführerklagen
- Steuerrecht
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 19-36)
- 2023