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GWR 2024, 164
Anm. zu OLG Düsseldorf: Für die Anmeldung einer Verschmelzung muss die Schlussbilanz bereits zum Zeitpunkt des Antrags existent sein
Entscheidungsbesprechung von Dr. Oliver Kittner zum Beschluss v. 12.01.2024 - 3 Wx 181/23