-  GWR
-  2011
-  Heft 19 (Seite 435-459)
-  Rechtsprechung
-  Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gullo: Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters mussten nicht in Einberufung angegeben werden
 - Feldmann: Rechtsanwaltsgesellschaft kann nicht in Form einer GmbH & Co. KG betrieben werden
 - Gottschalk: Zur Handelndenhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft
 - Wolfer: Gesamtvertretungsbefugnis aller Gesellschafter nach Auflösung der Publikums-GbR
 - Eckhoff: Unangemessene Benachteiligung durch Aufrechnungsverbot in Architektenvertrag
 - Cohnen: Wirksamkeit eines Anteils-Einziehungsbeschlusses hängt nicht von der Zahlung einer Abfindung ab
 
 
 -  Handels- und Gesellschaftsrecht
 
 -  Rechtsprechung
 
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