- GWR
- 2013
- Heft 5 (Seite 77-101)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht
- Brocker: Vorsatzanfechtung gegenüber Banken im Zahlungsverkehr nur bei kollusivem Zusammenwirken
- Kluth: Gläubiger muss sich bei Anfechtung nach § 133 InsO auch aus allgemein zugänglichen Quellen erlangtes Wissen seines Anwalts zurechnen lassen
- Insolvenzrecht
- Rechtsprechung
- Heft 5 (Seite 77-101)
- 2013