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info also 2006 Heft 06, 249
Landessozialgericht Baden-Württemberg: Ruhen des Arbeitslosengeldes nach Entlassungsentschädigung bei unbegrenztem Ausschluss der arbeitgeberseitigen Kündigung; keine Sperrzeit nach arbeitsgerichtlichem Vergleich
Urteil vom 26.07.2006 - L 3 AL 1308/05