- info also
- 2009
- Heft 6
- Aufsätze
- Die Beschäftigungslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld
- Schutz der Vertraulichkeit der Beratung durch verfassungsrechtliche, datenschutzrechtliche und strafrechtliche Schranken – am Beispiel der §§ 16a, 61 SGB II
- Darf die Angemessenheitsgrenze für Unterkunftskosten nach dem SGB II und SGB XII die Tabellenwerte in § 12 Wohngeldgesetz n.F. nie unterschreiten?
- 1. Ausgangssituation
- 2. Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers: Tabellenwert kann Mindesthöhe der Angemessenheitsgrenze sein, ohne zugleich Maßstab für deren genaue Höhe sein zu müssen
- 3. »Produkttheorie« des BSG ermöglicht Schluss von Tabellenwerten auf Mindesthöhe der Angemessenheitsgrenze
- 4. Wegfall von Baualtersklassen in der neuen Wohngeldtabelle macht bisherige Probleme gegenstandslos
- 5. Tabellenwerte in § 12 WoGG n.F. als Untergrenzen der Angemessenheitsgrenze
- 6. Ermittlung der Angemessenheitsgrenze nicht entbehrlich, wenn die tatsächlichen Unterkunftskosten über dem Tabellenwert liegen
- 7. Anerkennung der Tabellenwerte als Mindesthöhe der Angemessenheitsgrenzen von großem praktischem Nutzen
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- Heft 6
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