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IR 2015, 187
Anm. zu FG Hamburg: Keine Stromsteuerbegünstigung für die Umwandlung von Klärschlamm in Klärschlammmehl, das als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken verwendet wird
Entscheidungsbesprechung von Simon Kaulich zum Urteil v. 23.03.2015 - 4 K 90/13