- MPR
- 2010
- Heft 2
- Aufsätze
- Eigenschaft als Sonderanfertigung bei Medizinprodukten
- Anwenderqualifikationen für Laser- und IPL-Geräte
- REACH in der Medizinprodukte-Industrie – Praktische Aspekte der Umsetzung
- I. Einführung
- II. Stoffe zur Herstellung von Medizinprodukten sind nicht von der Registrierungspflicht ausgenommen
- III. Nachgeschaltete Anwender sollten Verwendungen mitteilen.
- IV. Das Use Decsriptor System und das ECETOC-TRA-Tool
- V. Anwendung des Use Descriptor Systems anhand des Beispiels „Stoffe in Medizinprodukten“
- VI. Weiteres Vorgehen des Ausgangsstoff-Herstellers
- VII. Verwendung des Stoffes beim Medizinprodukte-Hersteller nicht bei der Registrierung berücksichtigt
- VIII. Fazit
- Das Beitritts- und Informationsrecht der Leistungserbringer bei Versorgungsverträgen im Hilfsmittelbereich
- Aufsätze
- Heft 2
- 2010