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npoR 2016, 64
Anm. zu OLG Nürnberg: Eine satzungsmäßige Haftungsbeschränkung von Vorstand und Vereinsmitgliedern kann weiter gefasst werden als nach dem BGB vorgesehen
Entscheidungsbesprechung von Dr. Leila Saberzadeh zum Beschl. v. 13.11.2015 - 12 W 1845/15