- NStZ
- 1990
- Heft 12 (Seite 561-608)
- Aufsätze
- Böttcher: Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
- Kuhlen: Strafhaftung bei unterlassenem Rückruf gesundheitsgefährdender Produkte
- - Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH vom 6. 7. 1990 - 2 StR 549/89 (NStZ 1990, 588) -
- I. Strafrechtliche Relevanz von Meldungen über produktbedingte Gesundheitsschädigungen
- II. Kausalität zwischen Produktverwendung und Gesundheitsschädigungen
- III. Garantenpflicht von Unternehmensmitarbeitern zur Herbeiführung eines Rückrufs
- IV. Quasikausalität zwischen unterlassenen Bemühungen um Herbeiführung eines Rückrufs und produktbedingten Gesundheitsschädigungen.
- Arloth: Zur Abgrenzung von Untreue und Bankrott bei der GmbH
- Wolf: "Folgenbeseitigung” bei Mißachtung des § 454b II StPO - zu Ende gedacht - - Anschluß an Maatz, NStZ 1990, 214 -
- Rupp: Haftbefehl gemäß § 230 II StPO im Rahmen von Großverfahren
- Aufsätze
- Heft 12 (Seite 561-608)
- 1990