Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
NStZ 1995, 165
Ist das Schöffengericht durch § 25 Nr. 2 GVG gehindert, Strafbefehle zu erlassen, Erledigungen im beschleunigten Verfahren vorzunehmen, kann es bei Straferwartung unter 2 Jahren Freiheitsstrafe angerufen werden? - Zugleich Besprechung von OLG Oldenburg NStZ 1994, 449 -
Aufsatz von Fuhse