Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
NStZ 2003, 68
§ 153a StPO: Rückerstattung erbrachter Leistungen bei späterer Strafverfolgung wegen eines Verbrechens oder Kompensation im Rahmen der Strafzumessung?
Aufsatz von Carsten Krick