- NStZ
- 2003
- Heft 12 (Seite 625-688)
- Aufsätze
- Fezer: Überwachung der Telekommunikation und Verwertung eines „Raumgesprächs”
- Toepel: Durchsuchung im Auftrag der Europäischen Kommission - - Eine Besprechung von AG Bonn, Beschluss vom 29. 9. 2002 - 50 Gs 968/02, zugleich vom Urteil des EuGH vom 22. 10. 2002 - Rs C-94/00 - EuGH, NJW 2003, 35 „Roquette Frères” -
- I. Der Beschluss des AG Bonn
- II. Das EuGH-Urteil „Roquette Frères”
- III. Gemeinschaftsrecht und nationales Recht - zwei selbständige Perspektiven
- IV. Außerkraftsetzung nationalen Rechts durch Gemeinschaftsrecht?
- V. Verstoß Deutschlands gegen die Pflicht zur Schaffung einer effektiven Vollstreckungskompetenz?
- VI. Einwände der Praxis
- Schulz: Letztmals: Der „unwillige” Bereitschaftsrichter und Durchsuchungsanordnungen wegen Gefahr im Verzug
- Böse: Die Garantenstellung des Betriebsbeauftragten
- Röckrath: Kollegialentscheidung und Kausalitätsdogmatik - Zurechnung überbestimmter Erfolge in Straf- und Haftungsrecht
- Harms: Ist das „bloße” Anschauen von kinderpornographischen Bildern im Internet nach geltendem Recht strafbar?
- Mühlbauer: Ablisten und Verwenden von Geldautomatenkarten als Betrug und Computerbetrug - - Zugl. Besprechung BGH vom 17. 12. 2002 - 1 StR 412/02 -
- Aufsätze
- Heft 12 (Seite 625-688)
- 2003